Rahmenbedingungen

Ich biete Psychotherapie (Verhaltenstherapie - Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision) in St. Pölten (Im Zentrum) und Wien (Inner Peace) an.
Erstgespräch
Das Erstgespräch (50 Minuten) bietet Ihnen die Gelegenheit mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen. Eine Psychotherapieeinheit dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt. Größere Intervalle sind gegen Therapieende sinnvoll.
Kosten
Die Kosten für eine Einheit belaufen sich auf € 70 und sind bar direkt im Anschluss an die Therapieeinheit zu bezahlen. Für eine Paartherapie (90 Minuten) verrechne ich € 130. Die angegebenen Preise sind umsatzsteuerfrei und gelten gleichermaßen für das Erstgespräch. Derzeit ist eine Teilrefundierung mit der Krankenkassa nicht möglich. Als Selbstzahler genießen Sie bei der jeweiligen Krankenkasse völlige Anonymität.
Sozialtarife können nach Kapazität und Absprache angeboten werden.
Dauer
Die Dauer der Behandlung ist keinesfalls festgelegt und variiert je nach Problemstellung. Eine Psychotherapie ist im Idealfall dann zu Ende, wenn das Therapieziel erreicht wurde oder eine Krise bewältigt wurde, generell gilt „so kurz wie möglich, so lange wie nötig“!
Zielgruppe
Mein Angebot umfasst die psychotherapeutische Behandlung und Beratung für Jugendliche und Erwachsene sowie Psychotherapie für Paare und Familien. Zusätzlich biete ich interkulturelle Psychotherapie/muttersprachliche Psychotherapie (Bosnisch/Kroatisch/Serbisch) an.

Die Therapie kann sowohl in Einzel-, Paar- oder Gruppensitzungen durchgeführt werden. Der gezielte Einbezug von Familienangehörigen ist möglich. Teilweise finden therapeutische Interventionen im natürlichen Lebensumfeld statt – dort wo die Problematik unmittelbar erlebbar und somit veränderbar wird (Konfrontation).
Terminabsage
Der vereinbarte Termin gilt als verbindlich. Sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können, ist eine telefonische Absage bis 24 Std. vorher kostenfrei möglich. Spätere Absagen unabhängig vom Grund der Verhinderung werden in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheit
Was sie sagen, bleibt unter uns – in allen Bereichen unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht nach §15 Psychotherapiegesetz, BGBI 1990/361. Ausnahmen bestehen bei Selbst- oder Fremdgefährdung, sowie bei Minderjährigen. Hier ist einerseits zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Kindes und andererseits dem Anspruch der Eltern auf Mitwissen abzuwiegen. Das Wohl des Minderjährigen erfordert eine Mitteilung an die Eltern, wenn eine erfolgreiche Behandlung des Kindes nur im Zusammenwirken mit den Eltern erzielt werden kann.
In Ausbildung unter Supervision
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision reflektiere ich den therapeutischen Prozess in regelmäßigen Abständen in anonymisierter Form mit einer Lehrtherapeutin. Supervision stellt ein wichtiges Qualitätsmerkmal für die Therapie dar und wird auch über den Status hinaus in Anspruch genommen. Die Ausbildung zur Ausübung der Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt (Psychotherapiegesetz, BGBI 1990/361). Im Rahmen dieser ist Weiterbildung sowie persönliche Selbsterfahrung ein ständiger und wichtiger Bestandteil.
Datenschutzerklärung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist mir wichtig. Ich verarbeite Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). Datenschutz